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   BFH, 12.10.1978 - IV R 68/74   

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https://dejure.org/1978,1460
BFH, 12.10.1978 - IV R 68/74 (https://dejure.org/1978,1460)
BFH, Entscheidung vom 12.10.1978 - IV R 68/74 (https://dejure.org/1978,1460)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 1978 - IV R 68/74 (https://dejure.org/1978,1460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tarifermäßigung - Aufzeichnung der Betriebseinnahmen - Gesonderte Aufzeichnung - Erfindung - Überlassung mehrerer Erfindungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErfVO § 3 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 392
  • DB 1979, 433
  • BStBl II 1979, 174
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66

    Erfinder - Herstellung des Gegenstandes - Vertrieb des Gegenstandes -

    Auszug aus BFH, 12.10.1978 - IV R 68/74
    Auf die Revision des FA hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26. Mai 1971 IV R 61/66 (BFHE 102, 482, BStBl II 1971, 735) das FG-Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück, Zur Begründung führte der BFH aus, für den Beginn des Begünstigungszeitraums sei in der Regel der Zeitpunkt maßgebend, in dem mit der Herstellung und dem Vertrieb der Produkte begonnen worden sei.

    Das ergibt sich schon daraus, daß für jede Erfindung (und auch für jede Zusatzerfindung; vgl. das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil IV R 61/66) ein eigener Begünstigungszeitraum läuft (§ 4 Nr. 3 ErfVO).

  • BFH, 20.07.1962 - IV 12/60 U

    Behandlung von Betriebsausgaben, die sich auf eine Erfindung beziehen

    Auszug aus BFH, 12.10.1978 - IV R 68/74
    In seinem Urteil vom 20. Juli 1962 IV 12/60 U (BFHE 76, 4, BStBl III 1963, 3) hat der Senat ausgeführt, daß zwar solche Betriebsausgaben, die unmittelbar durch die Erfindertätigkeit veranlaßt sind, laufend gesondert aufzuzeichnen sind; bei den durch die Erfindertätigkeit nur mittelbar veranlaßten Aufwendungen (z. B. anteilige Miete, Strom, Heizung usw.) sei jedoch in der Regel eine Trennung kaum möglich; diese Aufwendungen könnten nachträglich im Wege der Schätzung ermittelt werden.
  • BFH, 16.05.1973 - I R 143/71

    Patentkategorie - Sachpatent - Verfahrenspatent - Erfindung - Gewerblicher

    Auszug aus BFH, 12.10.1978 - IV R 68/74
    Die auf die begünstigte Erfindertätigkeit entfallenden Einnahmen lassen sich deshalb in derartigen Fällen nur durch Schätzung ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1973 I R 143/71, BFHE 109, 510, BStBl II 1973, 827).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 346/84

    Gesonderte Aufzeichnung des Gesamtentgelts - Erfinder - Überlassung von

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Oktober 1978 IV R 68/74 (BFHE 126, 392, BStBl II 1979, 174) sei in einem solchen Fall eine Aufteilung im Wege der Schätzung geboten.

    Die im Urteil des BFH in BFHE 126, 392, BStBl II 1979, 174 vorausgesetzte Möglichkeit der schätzungsweisen Zuordnung der Einnahmen lasse sich im Streitfall nicht durchführen.

    Der BFH hat auch schon in anderen Zusammenhängen bei Vereinbarung eines Gesamtentgelts die gesonderte Aufzeichnung von Schätzungsbeträgen genügen lassen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 126, 392, BStBl II 1979, 174; vom 16. Mai 1973 I R 143/71, BFHE 109, 510, BStBl II 1973, 827, und vom 14. Januar 1960 IV 98/58 U, BFHE 70, 504, BStBl III 1960, 189).

    So hat der BFH im Urteil in BFHE 126, 392, BStBl II 1979, 174 entschieden, daß die auf die begünstige Erfindertätigkeit entfallenden Einnahmen nachträglich geschätzt werden können, wenn der Erfinder in einer Summe Lizenzeinnahmen als Entgelt für die Überlassung mehrerer (begünstigter und nicht begünstigter) Erfindungen erhält und deshalb die gesonderte Aufzeichnung der auf die einzelnen Erfindungen entfallenen Einnahmen nicht möglich ist.

  • BFH, 09.12.1982 - IV R 176/78

    Erfindung - Veranlagungsverfahren - Lizenzvertrag - Nebenleistung - Einkünfte aus

    Gegebenenfalls sind die auf die begünstigte Erfindertätigkeit entfallenden Einnahmen durch Schätzung zu ermitteln (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1978 IV R 68/74, BFHE 126, 392, BStBl II 1979, 174).
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